Satzung
Download der Satzung vom Januar 2011:
Satzung der Schreiner-Innung Emmendingen
Auszüge aus der Satzung:
Die Aufgabe der Handwerksinnung ist, die gemeinsamen gewerblichen Interessen ihrer Mitglieder zu fördern. Insbesondere hat sie
- den Gemeingeist und die Berufsehre zu pflegen
- ein gutes Verhältnis zwischen Meistern, Gesellen und Auszubildenden anzustreben.
- entsprechend den Vorschriften der Handwerkskammer die Berufausbildung der Auszubildenden zu regeln und zu überwachen sowie für die berufliche Ausbildung der Lehrlinge insbesondere durch die überbetriebliche Unterweisung zu sorgen und ihre charakterliche Entwicklung zu fördern.
- die Gesellenprüfung abzunehmen und hierfür Gesellenprüfungsausschüsse zu errichten, sofern sie von der Handwerkskammer dazu ermächtigt ist.
- das handwerkliche Können der Meister und Gesellen zu fördern; zu diesem Zweck kann sie insbesondere Fachschulen und überbetriebliche Unterweisungseinrichtungen errichten oder unterstützen und Lehrgänge veranstalten.
- …
Die Handwerksinnung…
soll zwecks Erhöhung der Wirtschaftlichkeit der Betriebe Ihrer Mitglieder Einrichtungen zur Verbesserung der Arbeitsweise und der Betriebsführung
schaffen und fördern
… bei der Vergabe öffentlicher Lieferungen und Leistungen die Vergabestellen
beraten,
… das handwerkliche Pressewesen unterstützen …